Urheber- und Drittrechte
Jedes Planungsteam erklärt mit der Teilnahme seine alleinige Urheberschaft an der Wettbewerbsarbeit und seine freie Verfügbarkeit über die daran bestehenden Nutzungsrechte. Die Wettbewerbsteilnehmenden erklären sich damit einverstanden, dass die Arbeiten vom Auslobenden unter Nennung des Verfassers honorarfrei veröffentlicht werden. Im Falle einer Prämierung erklären sich die Teilnehmenden grundsätzlich dazu bereit, ihre Arbeiten mit der FNR umzusetzen.